Organisation


IF-Unterstützung und Grenzen

Die Klassenlehrperson ist für die Führung und die Organisation des gesamten Klassenunterrichtes verantwortlich. Die SHP bringt ihr spezialisiertes Wissen ein. Sie arbeitet mit einzelnen Lernenden sowie im Gruppenunterricht. Wichtige Entscheide (Schullaufbahn, Selektion, besondere Massnahmen) sind in die Integrative Förderung einbezogen und werden von der Klassenlehrperson und der SHP in Zusammenarbeit mit den Eltern gemeinsam besprochen.

 

Die Integrative Förderung beeinflusst in erster Linie das Selbstvertrauen und die Motivation von Kindern mit Schulschwierigkeiten sowie die soziale Integration in der Klasse positiv. Die Erarbeitung von Strategien und vertieftes Aufarbeiten des Schulstoffes können eine Leistungssteigerung mit sich bringen. Die Erfahrung zeigt, dass Schulschwierigkeiten oft bestehen bleiben, der Umgang damit aber positiv verändert werden kann.

IF-Status

Die Integrative Förderung unterliegt kantonalen Vorgaben und ist zeitlich und finanziell begrenzt. Sobald ein Kind länger als sechs Monate regelmässig IF erhalten hat, wird für die weitere IF-Unterstützung ein IF-Status benötigt. Dieser IF-Status erteilt das Anrecht auf mehr Förderung und muss von der Rektorin bewilligt werden. Der Status wird in Absprache mit den Eltern im Fachteam beantragt und läuft meistens für zwei Jahre. Es handelt sich um eine formelle Angelegenheit. Der zugeteilte Status wird nicht im Zeugnis erwähnt.

Fachteam

Die Zuweisung einer IF-Unterstützung ist klar geregelt und läuft über ein definiertes Verfahren. Im sogenannten Fachteam werden die gezielte Erfassung von Schwierigkeiten und Ressourcen sowie Massnahmen diskutiert und empfohlen.

Das Fachteam setzt sich zusammen aus:

  • der zugeteilten Fachperson der Abteilung Schulpsychologie (ASP)
  • der Klassenlehrperson
  • der Schulischen Heilpädagogin oder dem Schulischen Heilpädagogen (SHP)
  • der Rektorin
  • allenfalls der Schulleitung
  • und weiteren beteiligten Fachpersonen